— Versicherungsmakler werden

Versicherungsmakler werden. Der Weg in die Unabhängigkeit.

Die Erlaubnis ist der formale Teil, das Geschäft entscheidet sich danach. Ob es trägt, hängt an Struktur, Positionierung und der Frage, ob du alles allein aufbaust. Hier der Überblick aus der Sicht einer Makler-Community.

  • Erlaubnis nach § 34d GewO prüfbar im Vermittlerregister
  • Dein Bestand bleibt dein Bestand
  • Aufnahme persönlich, keine Auto-Filter

Wie wird man Versicherungsmakler?

Wer Versicherungsmakler werden will, braucht eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO von der zuständigen IHK. Dafür werden Sachkunde, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen; danach folgt der Eintrag im Vermittlerregister. Ob man allein, im Pool oder in einem Verbund wie MaklerHaus startet, ist eine unternehmerische Entscheidung.

— Der Weg

Fünf Schritte bis zum Start.

Die Reihenfolge ist einfach, der Aufwand liegt in der Vorbereitung. Welche Unterlagen deine IHK im Einzelnen verlangt, erfährst du dort; die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

1
Erlaubnis beantragen

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler braucht eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO von der zuständigen IHK.

IHK
2
Sachkunde nachweisen

Das Gesetz verlangt den Nachweis durch eine Prüfung vor der IHK; bestimmte Abschlüsse sind nach der Vermittlerverordnung als gleichwertig anerkannt.

Prüfung oder Abschluss
3
Berufshaftpflicht abschließen

Für die Vermittlertätigkeit ist eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflicht) vorgeschrieben.

Pflicht
4
Im Register eintragen

Danach wirst du im Vermittlerregister geführt, jeder Makler kann dort geprüft werden, auch wir.

Vermittlerregister
5
Betrieb aufbauen

Prozesse, Positionierung, Anfragewege und Bestandsaufbau laufen gleichzeitig, nicht nacheinander.

Der eigentliche Aufwand
— Drei Wege

Angestellt, allein oder im Verbund.

Alleingang bedeutet maximale Freiheit und den größten Aufbauaufwand. Ein Verbund wie MaklerHaus teilt Infrastruktur, ohne dir den Bestand abzunehmen. Die Einordnung ist eine Orientierung; Verträge unterscheiden sich im Einzelfall.

AngestelltAllein selbstständigIm Verbund (MaklerHaus)
Erlaubnis nach § 34dträgt der Arbeitgebereigene Erlaubniseigene Erlaubnis
Bestand und Kundenje nach Vertrag beim Arbeitgebereigener Bestanddein Bestand bleibt dein Bestand
Technik und Prozessevom Arbeitgeber gestelltselbst aufzubauengemeinsame Infrastruktur
Unternehmerische Verantwortunggeringvollbei dir, mit Austausch

Wer sich zuerst anstellen lassen möchte, findet die Perspektive der Gruppe auf isurance-group.de. Die Unterschiede zwischen Pool und Verbund ordnet der Beitrag Maklerpool oder Maklerverbund ein.

— Grundlagen

Makler oder Vertreter.

Ein Makler arbeitet im Auftrag des Kunden und ist nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden. Seinem Rat muss er nach § 60 VVG grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Angeboten zugrunde legen.

Erlaubnis

Was formal dazugehört

Erlaubnis, Sachkunde, Berufshaftpflicht und Registereintrag. Wer wechselt, gewinnt Auswahl und Eigenständigkeit und übernimmt Aufgaben, die vorher im Hintergrund liefen.

Betrieb

Was danach Zeit kostet

Anfragewege, ein sauberer Prozess vom Erstkontakt bis zur Betreuung, ein Bestandssystem und eine klare Ausrichtung auf wenige Themen.

Entscheidung

Was du vorher klärst

Bei einem Wechsel aus der Ausschließlichkeit: Wettbewerbsklauseln, Bestandsfragen und Zeitplan. Die Beiträge unten ordnen das ein.

„Du bleibst selbstständig. Die Infrastruktur teilen wir."

— Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Weg zum Versicherungsmakler.

Was brauche ich, um Versicherungsmakler zu werden?

Du brauchst eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO von der zuständigen IHK. Dafür müssen Sachkunde, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Danach wirst du im Vermittlerregister eingetragen. Die genauen Anforderungen und Unterlagen nennt deine IHK; dies ist keine Rechtsberatung.

Was unterscheidet einen Makler von einem Ausschließlichkeitsvertreter?

Ein Makler ist nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und legt seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Angeboten zugrunde (§ 60 VVG). Ein Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt die Produkte eines Versicherers. Wer wechseln will, prüft vorab seinen Vertrag, etwa Wettbewerbsklauseln und die Frage, was mit dem Bestand passiert.

Bin ich bei MaklerHaus angestellt?

Nein. MaklerHaus ist eine Community, kein Arbeitgeber und kein Pool. Du arbeitest unter deinem Namen weiter und bleibst Eigentümer deines Bestands.

Wie läuft die Aufnahme bei MaklerHaus ab?

In drei Schritten: ein Erstgespräch (rund 30 Minuten), ein Tiefgespräch zu Bestand, Zielen und Konditionen (60 bis 90 Minuten) und danach Vertrag, Onboarding und Tool-Setup. Wir nehmen wenige Makler auf und sagen ein Nein lieber vorher als hinterher.

Was hat iSurance damit zu tun?

MaklerHaus ist die Plattform der iSurance Gruppe für Makler. iSurance ist selbst ein Versicherungsmakler aus Köln und baut die Werkzeuge, die auch Mitglieder nutzen. Mehr zur Gruppe steht auf isurance-group.de.

Weiterführend